Seitenbereiche

Segways und E-Bikes

https://www.hauer-partner.at/news/gastronews/

Steuerliche Regelung

Steuerlich gilt als Kraftfahrzeug oder Kraftrad jedes Fahrzeug, dessen Fortbewegung nicht ausschließlich durch mechanische Umsetzung der Muskelkraft, sondern ganz oder teilweise durch Motoreinsatz bewirkt wird. Dabei ist nicht entscheidend mittels welchem Energieträger der Motor betrieben wird.

Ausschluss vom Vorsteuerabzug

Laut einem Erlass des BMF fallen in die Kategorie der Krafträder daher auch Elektro-Fahrräder (E-Bikes) und Selbstbalance-Roller (Segways). Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit solchen Fahrzeugen zählen als nicht für das Unternehmen angeschafft. Daher kann für Aufwendungen wie z.B. die Anschaffung, Miete oder die laufenden Kosten kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.

Ausnahme

Selbst wenn ein Hotelbetrieb diese Fahrzeuge anschafft und den Gästen zur Verfügung stellt, kann er im Zuge der Anschaffung keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Ausnahmebestimmungen gibt es nur, wenn der Hotelbetrieb eine Berechtigung zur gewerblichen Vermietung besitzt und er von seinen Gästen eine Gebühr für die Vermietung einhebt.

Kritische Meinungen

Nicht alle Steuerexperten teilen diese Ansicht der Finanzbehörde. Nach aktuellen Meinungen sollte zwischen E-Bikes und Segways unterschieden werden. Zur Fortbewegung mit einem E-Bike wird ein Muskeleinsatz gefordert. Auch nach der äußeren Erscheinungsform erinnert es an ein Fahrrad. Daher würde zumindest für E-Bikes ein Vorsteuerabzug zustehen.

Stand: 03. Oktober 2011

Bild: yanlev - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben noch offene Fragen zu einem Thema? Wir sind Ihre Experten in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei am Mondsee! Wir sind gerne für Sie da!

Hauer & Partner Steuerberatung GmbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.